Geballte Fäuste treffen sich

Vereinbarungen

Bedingungen der Nachhilfe für Nachhilfelehrer:innen

Ich erkläre mich bereit, folgende Bedingungen der Nachhilfe für Nachhilfelehrer:innen zu berücksichtigen und einzuhalten.

Grundsätzliches: Ich verpflichte mich dazu...

  • alle mir anvertrauten Aufgaben gewissenhaft auszuführen, Absprachen einzuhalten und unabhängig von persönlichen Interessen stets im Sinne des Vereins und des Vereinszwecks zu handeln;
  • anderen Menschen offen und respektvoll zu begegnen.

Bevor die Nachhilfe startet...

  • reiche ich ein aktuelles (max. 6 Monate alt) erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein;
  • verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit und Nichtbeeinflussung (siehe unten als Anhang 1)
  • erkläre ich, dass keine einschlägigen Vorstrafen bestehen (siehe unten als Anhang 2).

Während der Nachhilfephase...

  • halte ich Nachhilfeunterricht von bis zu 2 Stunden pro Woche;
  • spreche ich mit dem/der Nachhilfeschüler:in rechtzeitig Termine ab;
  • gehe ich respektvoll und ehrlich mit dem/der Nachhilfeschüler:in um;
  • reiche ich alle drei Jahre ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis ein.

Anlässlich der Beendigung der Nachhilfetätigkeit...

  • kommuniziere ich die Beendigung frühzeitig (mind. 1 Monat vor Ende) an Standortleitung und Nachhilfeschüler:in;
  • sende ich eine E-Mail an Standortleitung und Nachhilfeschüler:in nach der letzten Nachhilfestunde;
  • lösche ich alle personenbezogener Daten des/der Schülers/Schülerin oder vereinbare schriftlich mit dem/der Schüler:in, dass personenbezogene Daten behalten werden dürfen.

Bedingungen der Vereinsarbeit für Vereinsmitglieder

Ich erkläre mich bereit, folgende Bedingungen der Vereinsarbeit für Vereinsmitglieder zu berücksichtigen und einzuhalten.

Grundsätzliches: Ich verpflichte mich dazu...

  • alle mir anvertrauten Aufgaben gewissenhaft auszuführen, Absprachen einzuhalten und unabhängig von persönlichen Interessen stets im Sinne des Vereins und des Vereinszwecks zu handeln;
  • anderen Menschen offen und respektvoll zu begegnen;
  • Weisungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Bundesvorstandes umzusetzen;
  • keine Änderungen an Vereinsdokumenten vorzunehmen, ohne zuvor Rücksprache mit dem Bundesvorstand zu halten. Wenn ich selbst Dokumente erstellen möchte, die im Namen des Vereins verfasst sind, werde ich zuvor immer Rücksprache mit dem Bundesvorstand über Inhalt und Gestaltung der Dokumente halten.

Bevor meine Vereinstätigkeit startet...

  • reiche ich ein aktuelles (max. 6 Monate alt) erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein;
  • verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit und Nichtbeeinflussung (siehe unten als Anhang 1);
  • erkläre ich, dass keine einschlägigen Vorstrafen bestehen (siehe unten als Anhang 2).

Während der Mitarbeit als Vereinsmitglied...

  • umfasst meine Vereinstätigkeit mindestens 2 und in der Regel nicht mehr als 4 bis 6 Stunden pro Woche;
  • nehme ich regelmäßig an Treffen der Standortleitung (Standortleiter) bzw. des Bundesvorstandes (Bundesvorstände und Beiräte) teil;
  • pflege ich regelmäßig mein eigenes oder zugeteiltes Postfach;
  • kommuniziere ich verlässlich und zeitnah;
  • informiere ich die anderen Standort- bzw. Bundesvorstandsmitglieder bei wichtigen Entscheidungen;
  • reiche ich alle drei Jahre ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis ein.

Anlässlich des Endes der Mitarbeit als Vereinsmitglied...

  • kommuniziere ich die Beendigung frühzeitig (mind. 3 Monate vor Ende) an die Standortleitung bzw. den Bundesvorstand;
  • suche ich nach einem/einer Nachfolger:in;
  • kündige ich meine Mitgliedschaft per E-Mail an den Bundesvorstand;
  • lösche ich alle personenbezogenen Daten oder vereinbare mit den Betroffenen schriftlich, dass personenbezogene Daten behalten werden dürfen.

Anhang 1: Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Nichtbeeinflussung

Im Rahmen meines Engagements als Nachhilfelehrer:in oder Vereinsmitglied bei Studenten bilden Schüler e.V. verpflichte ich mich, die Nachhilfeschüler:innen nicht in ihren politischen, religiösen und weltlichen Anschauungen zu beeinflussen.

Darüber hinaus werde ich sämtliche Informationen vertraulich behandeln, die mir in Ausübung meiner Tätigkeit für Studenten bilden Schüler e.V. anvertraut oder bekannt gemacht werden, und werde gegenüber Dritten Stillschweigen hierüber wahren.

Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich insbesondere auf:

  • die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der von Studenten bilden Schüler e.V. betreuten Kinder und deren Familien;
  • die persönlichen Verhältnisse der Nachhilfelehrer:innen;
  • personenbezogene Daten der Schüler:innen, Nachhilfelehrer:innen und Vereinsmitglieder;
  • Geschäftsgeheimnisse des Vereins.

Auf Verlangen der Standortleitung oder des Bundesvorstands werde ich diesem jederzeit die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für den Verein bekannt gewordenen Daten mitteilen. Nach Beendigung meiner Mitgliedschaft werde ich diese Daten und Unterlagen innerhalb von 3 Monaten an Studenten bilden Schüler e.V. herausgeben und selbst unwiderruflich löschen.

Anhang 2: Erklärung zu Vorstrafen

Ich versichere, dass mein erweitertes Führungszeugnis keine einschlägigen Einträge zu sexuellem Missbrauch und Straftaten gegenüber Kindern aufweist. Zudem erkläre ich, wegen keiner der nachstehenden Straftaten aus dem Strafgesetzbuch jemals verurteilt worden oder in einem laufenden Strafverfahren der Tat verdächtigt zu werden:

  • §§ 171, 174, 174 a-c: Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • §§ 176, 176a-b: sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • §§ 177, 178: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • §§ 180, 180a, 181a: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger; Ausbeutung von Prostituierten; Zuhälterei
  • § 182: sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • §§ 183, 183a: Exhibitionistische Handlungen; Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • §§ 184, 184a-g, 184i: Verbreitung pornographischer Schriften; Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften; Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften; Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien, Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien; Veranstaltung und Besuch kinder-und jugendpornographischer Darbietungen; Ausübung der verbotenen Prostitution; Jugendgefährdende Prostitution; Sexuelle Belästigung
  • § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • §§ 235, 236, 237 Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat
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